Der LSV Bremen möchte seinen Übungsleitenden und Trainer*innen ein vielseitiges und anspruchsvolles Angebot verschiedener Inhalte und Aufgabenbereiche anbieten. Die Basis zu unseren Lehrveranstaltungen bilden die Rahmenrichtlinien für die Qualifizierung des Deutschen Schwimmverbandes.
Fragen und Anregungen nehmen wir gern entgegen unter lehrwart-lsv@t-online.de.
Trainerlizenz machen
Welche Lizenzstufen gibt es und was wird in Bremen angeboten?
Beim DSV gibt es unterschiedliche Lizenzstufen im Schwimmen:
- Lizenz C Breiten- oder Leistungssport, für Kinder und Jugendliche und Erwachsene
- Lizenz B Breiten- oder Leistungssport, für Kinder und Jugendliche und Erwachsene
- Lizenz A Breiten- oder Leistungssport, für Kinder und Jugendliche und Erwachsene
- und einige mehr, wie Mastersschwimmen, Wasserball, etc.
Im Landesschwimmverband Bremen bieten wir im Augenblick nur die
Lizenz C Breitensport Schwimmen Kinder und Jugendliche
an. Wer Interesse an einer B-Lizenz hat, wendet sich bitte direkt an andere Landesschwimmverbände. Gleiches gilt für Wasserball oder für Präventionslizenzen. Für die A-Lizenz wendet Euch direkt an den DSV.
Im Anschluß müssen Prüfungsfragen beantwortet und ein oder zwei Lehrproben
in einem fremden Verein (auf keinen Fall im eigenen) getätigt werden. Dieses or-
ganisiert jede angehende Trainerin / jeder angehende Trainer selbst.
Wann findet die Trainerausbildungen des LSVB statt?
- Modul 1 (Trainerassistent ) nach den Herbstferien,
- Modul 3 vor / nach den Osterferien,
- Modul 2 (Basis-Modul Übungsleiterausbildung)
Modul 2 bietet der Landessportbund Bremen verteilt über ein ganzes Jahr an. Bitte die Teilnahme selbstständig über den LSV organisieren.
Im Anschluß an allen besuchten Modulen (1 – 3) müssen Prüfungsfragen beantwortet und Lehrproben
in einem fremden Verein (auf keinen Fall im eigenen) getätigt werden. Dieses organisiert jede angehende Trainerin / jeder angehende Trainer selbst.
Ab den Besuch von Modul 1 muss die Ausbildung innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
Voraussetzungen für die Ausbildung
- Mindestalter 16 Jahre
- Erste Hilfe Kurs (9 Lehreinheiten, nicht älter als ein Jahr)
- DLRG – Silber (nicht älter als ein Jahr)
- Die Anmeldung zur Ausbildung erfolgt durch einen Schwimmverein (oder einer Schwimmabteilung) mit dem entsprechenden Anmeldeformular
- Zahlung der Ausbildungsgebühr
- Die Ausstellung der Lizenz erfolgt nach dem erfolgreichen absolvieren aller Module und mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres.
- Der Verein muss Mitglied im LSVB sein.
- Ab den Besuch von Modul 1 muss die Ausbildung innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
Gültigkeit einer Trainerlizenz
Bei der Erst-Ausstellung ist die Lizenz C Breitensport/Leistungssport Schwimmen ca. 3,5 Jahre gültig (das hängt davon ab, wann der Trainer mit allen Modulen fertig ist), anschließend ist sie dann jeweils 4 Jahre zum Jahresende gültig.
Die Lizenz-Stufe B ist 3 Jahre und die Lizenz-Stufe A ist 2 Jahre gültig.
Fortbildungen
Wo können Fortbildungen absolviert werden?
Fortbildungen können beim LSB oder beim LSV (auch in anderen Bundesländern)
gemacht werden. Wichtig: denkt an die Teilnahmebescheinigungen!
Erste-Hilfe-Kurs und DLRG-Rettungsschwimmer Silber
Erste-Hilfe-Kurs:
Beim ersten Mal muss ein 9-stündiger Erste-Hilfe-Kurs besucht werden.
Zur Auffrischung reicht alle zwei Jahre ein 8-stündiger Erste-Hilfe-Kurs.
Für die Lizenzverlängerung werden 2 LE angerechnet.
DLRG-Silber:
DLRG-Silber darf nur von der DLRG ausgestellt werden.
Das DRSA (Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen) darf auch von anderen Ausbildenen ausgestellt werden. Es ist nicht mit dem DLRG-silber gekoppelt.
Die Inhalte der Ausbildungen sind identisch.
Seit 2022 dürfen wir DRSA silber selber ausbilden. Wir bieten es mindestens 2x im Jahr an.
Für die Lizenzverlängerung werden 4 LE angerechnet.
Prävention gegen Gewalt (PsG)
Die erste Schulung erfolgt im Modul 2 beim Landessportbund Bremen. Anschließend muss alle vier Jahre eine Schulung erfolgen. Diese wird von uns angeboten.
Für die Lizenzverlängerung werden 2 LE angerechnet.
Gemeinsam gegen Doping (Anti-Doping)
Wer eine Wettkampfgruppe trainiert, macht bitte regelmäßig den Anti-Doping-Test bei der NADA.
Für die Lizenzverlängerung wird 1 LE angerechnet.
Pro Lizenzverlängerung kann jede diese Fortbildungen nur einmal anerkannt werden.
DRSA und PsG muss zu jeder Verlängerung enínmal aufgefrischt und eingereicht werden. (Falls jemand Probleme sieht, Teil-übungen aus irgendwelchen Gründen nicht zu schaffen, möge sich bei uns melden. Wir finden für alles eine Lösung!)
Lizenzverlängerung
Lizenz verlängern
- Für die Verlängerung müssen 15 Lehreinheiten (LE) absolviert werden. Davon müssen 8 LE im Wasser stattfinden oder etwas mit Schwimmen zu tun haben.
- Es können maximal 8 LE von Digital-Fortbildungen eingereicht werden.
- Die Lizenz mitsamt den Fortbildungsnachweisen/Teilnahmebescheinigungen muss beim LSVB Lehrwesen eingereicht werden:
E-Mail: lehrwart-lsvb@t-online.de
Bitte unbedingt die Lizenz-Nummer angeben. - Ist die Gültigkeit der Lizenz bereits erloschen, sind mindestens 30 LE Fortbildung innerhalb der folgenden vier Jahre nach Ablauf der Gültigkeit nachzuweisen. Nach diesem Zeitraum verfällt das Anrecht auf Verlängerung durch Fortbildung. Die Lizenz kann dann nur durch mindestens 30 LE Fortbildung und eine neue Lernerfolgskontrolle wieder erlangt werden.
Lizenzen in papierform? Nein.
Das Lizenzsystem ist beim DOSB komplett umgestellt und zentralisiert worden. Somit auch für den DSV und die Landesverbände. Das bedeutet für uns beim LSVB, dass die Lizenzen nicht mehr in Heftchen-Form ausgestellt werden sondern in DIN A4 – Form per PDF an die Trainer direkt per Email verschickt werden. Aus diesem Grunde benötigen wir die Email-Adresse von jedem Trainer.
Wann kann eine Lizenz zur Verlängerung eingereicht werden?
Die Lizenzverlängerung läuft aktuell über ein Internet-Portal, so dass nur noch eine tagesgenaue Verlängerung, und keine Vordatierung, möglich ist. Aus diesem Grund sollten die Nachweise zur Lizenzverlängerung immer erst im 4. Quartal des Ablaufjahres eingereicht werden. Frühere Einreichungen haben zur Folge, dass Zeit verschenken wird.
Beispiel: eine Lizenz läuft zum 31.12.2019 aus. Eingereicht werden die Nachweise bereits im April 2018. Durch die tagesgenaue Verlängerung würde die Lizenz bis zum April 2022 verlängert, d.h. der Trainer verschenkt 1,5 Jahre.
Leider ist es uns aus organisatorischen Gründen nicht möglich, von allen Trainerinnen und Trainern des Landesschwimmverbandes Bremen die Lizenzen auf Wiedervorlage zu legen. Daher schicken wir zu früh eingereichte Nachweise direkt zurück und bitten um Einreichung im 4. Quartal eines Jahres.
Datenschutzerklärung und Ehrenkodex
Seit einigen Jahren müssen alle Trainerinnen und Trainer eine Datenschutzerklärung ausfüllen. Die-
se befugt uns, die Daten an den DSV und den DOSB weitergeben zu dürfen, damit Lizenzen ausgestellt und verwaltet werden können. Ohne diese Erklärung können wir keine Lizenz verlängern bzw. neu ausstellen.
Eine weitere Neuheit des DSV ist der Ehrenkodex. Auch diesen muss jede Trainerin / jeder Trainer unterschreiben.
Beide Erklärungen werden wir in Zukunft bei allen Fortbildungen ausfüllen lassen.